Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht

Ein Strafverfahren stellt für den Beschuldigten sowie seine Angehörigen zumeist eine belastende, häufig sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt insbesondere bei Untersuchungshaft oder Wohnungsdurchsuchung. In einer solchen Belastungssituation ist es ratsam sich rasch und kompetent anwaltlich beraten zu lassen, um unnötige Fehler zu vermeiden.

Verteidigung in Strafverfahren und in Verwaltungsstrafverfahren

Für Beschuldigte ist es von besonderer Bedeutung, frühzeitig einen Verteidiger beizuziehen, um insbesondere im Ermittlungsverfahren den Grundstein für eine optimale Verteidigung zu legen. In den meisten Fällen wird erst unmittelbar vor einer Hauptverhandlung ein Rechtsanwalt beigezogen, wodurch jedoch der Beschuldigte Gefahr läuft, in der heiklen Phase eines Ermittlungsverfahrens unbehebbare Fehler zu begehen.

So ist speziell die erste Aussage vor einer Behörde oder vor Gericht entscheidend. Diese Aussage sollte daher gut überlegt sein und sollte ein Beschuldigter vor seiner Aussage sein Recht, einen Rechtsanwalt beizuziehen und Akteneinsicht zu nehmen, unbedingt nützen.

Sehr wichtig ist auch die Verteidigung von Menschen in Untersuchungshaft. Menschen werden meist völlig unvermittelt in ihrer Freiheit beschränkt und von der Außenwelt abgeschnitten. Der Verteidiger oder die Verteidigerin ist zu Beginn die einzige Bezugsperson, mit der allein und unkontrolliert gesprochen werden kann.

Oftmals führen auch schon außergewöhnliche Umstände oder schlicht Unwissenheit zu Fehlverhalten, welches als strafrechtlich relevant eingestuft werden kann. Insbesondere dieser Rechtsbereich erfordert daher eine rasche und kompetente Betreuung.

Wir vertreten Sie in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie vor sämtlichen Behörden.

Vermeidung eines Strafverfahrens

Insbesondere bei Vermögensdelikten bestehen Möglichkeiten einem Strafverfahren oder zumindest einer Verurteilung zu entgehen, wenn etwa entsprechende Schadensgutmachungen erfolgen oder zumindest konkrete Vereinbarungen dazu getroffen werden, bevor Ermittlungsschritte durch die Strafverfolgungsbehörden gesetzt wurden.

Eine wirksame Vereinbarung muss jedoch gewisse Mindestanforderungen erfüllen und sollte zur Nachweisbarkeit auch stets schriftlich erfolgen.

In jedem Fall ist ein rasches Handeln geboten, um dem Beginn von Ermittlungen zuvorzukommen.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne!

Suchtmittelrecht

Wird Ihnen der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) gemacht, handelt es sich dabei um kein Kavaliersdelikt, sondern oft um eine Straftat, die mit erheblicher Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Im Ermittlungsverfahren bei Drogenkriminalität kommt es auch häufig zur Überwachung von Festnetz- und Mobiltelefonen, Hausdurchsuchungen, Observationen, Einsatz von verdeckten Ermittlern, etc.

Oft werden gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft von unvertretenen Beschuldigten unbedachte Aussagen gemacht, die sich im späteren Gerichtsverfahren als für den Mandanten äußerst nachteilig herausstellen.

Einen Verteidiger schon im Ermittlungsverfahren beizuziehen und Akteneinsicht zu nehmen ist daher dringend anzuraten, bevor eine Aussage erfolgt. Ob eine Aussage aber überhaupt hilfreich sein kann, ist stets im Einzelfall zu beurteilen.

MMag. Klaus Strasser

Mag. Claudia Huber

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