Ärzte sind verpflichtet, die Zusammensetzung magistraler Zubereitungen vor der ersten Anwendung zu überprüfen

Unter einer "magistralen Zubereitung” versteht man ein Arzneimittel, das in einer Apotheke nach ärztlicher Verschreibung speziell hergestellt wird. Verwendet ein Arzt ein neue Flasche eines solchen Arzneimittels, ohne zuvor anhand der Aufschrift auf dem Behältnis die Zusammensetzung zu überprüfen, handelt er sorgfaltswidrig. Dabei spielt es keine Rolle, dass bisher bei der Herstellung des Arzneimittels immer durch die gleiche Apotheke niemals ein Fehler unterlaufen ist.

Im Anlassfall war ein in magistraler Zubereitung hergestelltes Oberflächenanästhetikum falsch zusammengesetzt. Als Trägersubstanz wurde versehentlich 96%iger Alkohol statt destilliertem Wasser verwendet. Aus der Aufschrift war der Fehler jedoch klar erkennbar. Der HNO-Arzt, der dieses Arzneimittel einsetzt, ohne zuvor anhand der Aufschrift die richtige Zusammensetzung zu prüfen, haftet für Verätzungen der Nasenschleimhaut des Patienten.

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