• Ihre Kanzlei für Ehe- und Familienrecht
Mag. Claudia Huber

Ihre Rechtsanwältin für Ehe- und Familienrecht

Familienrecht mit Blick auf das Wesentliche: klare Lösungen statt langer Konflikte.

Als erfahrene Rechtsanwältin und eingetragene Mediatorin weiß ich: Einvernehmliche Lösungen sind nicht nur oft schneller und kostengünstiger – sie sind auch emotional weniger belastend und rechtlich meist nachhaltiger.
Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es wichtig, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Kindschaftsrechts – etwa bei Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt – ebenso wie bei einvernehmlichen Scheidungen. Mein Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die Klarheit schaffen und zukünftige Konflikte vermeiden.

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Mag. Claudia Huber
Rechtsberatung und Vertretung bei Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt und einvernehmlicher Scheidung.

Trennung und Scheidung sind einschneidende Lebenssituationen – emotional, praktisch und rechtlich. Besonders wenn Kinder betroffen sind, gilt es, verantwortungsvoll und mit Blick auf das Kindeswohl zu handeln. Doch auch Paare ohne Kinder stehen vor wichtigen Entscheidungen, die gut überlegt und rechtlich abgesichert sein sollten.

Meine Leistungen im Familienrecht:

  • Beratung & Vertretung bei Obsorge-, Kontakt- und Unterhaltsfragen
  • Unterstützung bei einvernehmlichen Scheidungen – mit rechtlicher Absicherung aller Punkte
  • Ausarbeitung individueller Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei Trennung & familiären Konflikten
  • Gerichtliche Vertretung, wenn keine Einigung erzielt werden kann

Verantwortungsvoll entscheiden. Klar regeln. Zukunft offenhalten.
Ich begleite Sie durch rechtlich anspruchsvolle Zeiten – lösungsorientiert, menschlich und mit juristischer Klarheit.

Häufige Fragen zu Ehe- und Familienrecht (FAQ)

Obsorge betrifft die rechtliche Verantwortung für das Kind – also wer Entscheidungen über Schule, medizinische Versorgung, Wohnort usw. trifft. Kontaktrecht hingegen regelt, wann und wie ein Elternteil Zeit mit dem Kind verbringen darf.

Beide Partner:innen sind sich über die Trennung, die Aufteilung des Vermögens, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder einig. Die Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und dem Gericht vorgelegt.

Viele rechtliche Details – etwa zu Unterhalt oder Pensionssplitting – sind komplex. Eine juristisch abgesicherte Vereinbarung verhindert spätere Streitigkeiten und sorgt für klare Verhältnisse.

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, ist eine einvernehmliche Scheidung meist in wenigen Wochen möglich. Ich unterstütze Sie bei der raschen und klaren Umsetzung.
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Mag. Claudia Huber

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