Rechtsbeistand für Opfer von Gewalt, Missbrauch und Vermögensdelikten
Mit über zehn Jahren Erfahrung als Strafverteidigerin und Vertreterin von Opfern kenne ich die Abläufe, Herausforderungen und Möglichkeiten des Strafverfahrens ganz genau. Mit juristischem Know-how und einem offenen Ohr unterstütze ich Sie vom ersten Schritt bis zum Urteil. Denn Sie haben ein Recht auf Schutz, Würde und Gerechtigkeit – und ich helfe Ihnen, dieses Recht durchzusetzen.
Meine Unterstützung für Sie:
- Vertrauensvolle Rechtsberatung für Opfer von Gewalt, Betrug und anderen Straftaten
- Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Unterstützung bei Schutzmaßnahmen wie Betretungsverboten oder einstweiligen Verfügungen
- Vertretung als Privatbeteiligte:r & Durchsetzung von Schadenersatz oder Rückforderungen bei Vermögensdelikten
- Zusammenarbeit mit spezialisierten Opferschutzeinrichtungen
Sie sind nicht allein. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Sicherheit, Gerechtigkeit und innerer Stärke gehen.
Strafverteidigung
Strafverteidigung mit Verantwortung. Weil jedes Recht nur dann besteht, wenn es für alle gilt.
Strafrechtliche Vorwürfe – ob berechtigt oder nicht – bedeuten für Betroffene eine enorme Belastung. In dieser Situation brauchen Sie jemanden, der Ihre Rechte kennt, wahrt und schützt. Als Strafverteidigerin mit über zehn Jahren Erfahrung setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass Sie in jeder Phase des Verfahrens fair und rechtsstaatlich behandelt werden.
Denn: Auch wer beschuldigt wird, hat Anspruch auf eine engagierte, loyale und kompetente Verteidigung.
Ich vertrete Mandant:innen in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Einvernahme über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Ziel ist dabei stets eine objektive, sachliche und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf – und die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen.
Meine Leistungen in der Strafverteidigung:
- Verteidigung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
- Rechtsberatung und Strategieentwicklung bei strafrechtlichen Vorwürfen
- Vertretung bei Hausdurchsuchung, Festnahme oder U-Haft
- Berufungen und Rechtsmittelverfahren
- Diskrete und kompetente Begleitung in sensiblen Verfahren
Strafverteidigung bedeutet nicht, Unrecht zu rechtfertigen – sondern Rechte zu schützen.
Ich verteidige mit Respekt, Weitblick und rechtlicher Präzision. Vertraulich. Engagiert. An Ihrer Seite.
Verteidigung bei Suchtmitteldelikten
Juristischer Beistand mit Blick auf den Menschen hinter dem Vorwurf.
Wenn der Besitz, Erwerb oder die Weitergabe von Drogen zum strafrechtlichen Thema wird, stehen oft keine kriminellen Absichten dahinter, sondern persönliche Herausforderungen. Viele Betroffene rutschen in solche Situationen durch Konsum, Druck von außen oder schwierige Lebensumstände. Für sie – ob jung oder erwachsen – bedeutet ein Strafverfahren eine enorme Belastung.
Ich vertrete Menschen, die mit dem Suchtmittelgesetz in Konflikt geraten sind – verständnisvoll, lösungsorientiert und mit langjähriger strafrechtlicher Erfahrung. Mein Ziel ist es, nicht nur eine faire Verteidigung zu gewährleisten, sondern gemeinsam Wege zu finden, wie es weitergehen kann. Denn hinter jedem Verfahren steht eine Lebensgeschichte, die gehört werden sollte.
Auch Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machen, finden in mir eine verlässliche Ansprechpartnerin. Ich erkläre den Ablauf des Strafverfahrens, schätze Risiken realistisch ein und helfe dabei, gemeinsam gute Lösungen zu finden – auch mit Blick auf Therapieangebote oder diversionelle Maßnahmen.
Ich biete:
- Verteidigung bei Besitz, Erwerb oder Weitergabe von Suchtmitteln (z. B. Cannabis, Kokain, Medikamente)
- Beratung und Begleitung durch das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren
- Einschätzung möglicher Verfahrenseinstellungen, Diversion oder Therapie statt Strafe
- Kooperation mit Beratungs- und Therapieeinrichtungen
- Empathische, professionelle Unterstützung in belastenden Situationen
Ein Fehler darf nicht das ganze Leben bestimmen.
Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Geschichte weitergehen kann – gerecht, respektvoll und mit juristischem Rückhalt.
Allgemein
Warum Sie im Strafverfahren so früh wie möglich anwaltliche Unterstützung suchen sollten:
Im Strafrecht zählt nicht nur, was passiert ist – sondern auch, wann und wie Sie handeln.
Wer mit einem Strafverfahren konfrontiert ist – sei es als betroffene Person, als Opfer oder als Beschuldigte*r – steht oft unter großem Druck. Emotionale Belastung, Unsicherheit über Rechte und Pflichten sowie die Komplexität des Verfahrens machen es schwer, klare Entscheidungen zu treffen.
Gerade in dieser frühen Phase ist anwaltliche Unterstützung besonders wichtig. Denn:
Was Sie am Anfang tun – oder unterlassen – kann den gesamten Verlauf des Verfahrens beeinflussen.
Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei:
- Fehler zu vermeiden, die sich später kaum mehr korrigieren lassen
- Ihre Rechte von Anfang an wirksam wahrzunehmen
- Ihre Position im Verfahren zu stärken – sei es als Betroffener oder Beschuldigter
- emotionale und rechtliche Belastungen besser zu bewältigen
Im Strafverfahren entstehen Weichenstellungen oft sehr früh – etwa bei Aussagen, Ermittlungsmaßnahmen oder der ersten gerichtlichen Einschätzung. Wer zu lange wartet, verzichtet womöglich auf wichtige Chancen.
Das gilt besonders bei sensiblen Konstellationen wie:
- Vorwürfen im Zusammenhang mit Suchtmitteln
- Gewaltdelikten oder sexualisierten Übergriffen
- dem Wunsch, sich als Opfer dem Verfahren anzuschließen (Privatbeteiligung)
- jugendlichen oder unerfahrenen Betroffenen
Strafrechtliche Verfahren sind komplex – aber Sie müssen ihnen nicht allein gegenüberstehen.
Rechtliche Begleitung von Anfang an ist kein Zeichen von Misstrauen – sondern ein Schritt in Richtung Sicherheit, Klarheit und Selbstbestimmung.
Opferschutz im Strafverfahren – FAQ
Als Opfer einer Straftat können Sie sich dem Strafverfahren als sogenannte*r Privatbeteiligte*r anschließen. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Zeug*in sind, sondern aktiv am Verfahren teilnehmen und z. B. Schadenersatz oder Schmerzengeld geltend machen können. Sie haben damit das Recht auf Akteneinsicht, können Anträge stellen und werden über wichtige Verfahrensschritte informiert. Ich unterstütze Sie bei der formellen Erklärung des Anschlusses und vertrete Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens.
Idealerweise bereits im Frühstadium – etwa nach der Anzeige oder sobald Sie als Zeug*in geladen werden. So können wir sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht unnötiger Belastung ausgesetzt werden. Viele Opfer fühlen sich vom Strafverfahren überfordert oder nicht ernst genommen – ich stehe Ihnen rechtlich und menschlich zur Seite.
Ja. Ich begleite Sie zu Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und anderen Terminen, bereite Sie darauf vor und bin während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite. Besonders bei emotional belastenden Themen wie Gewalt oder Missbrauch ist es wichtig, sich nicht allein zu fühlen.
Es ist verständlich, dass sich das Warten auf eine Reaktion der Behörden belastend anfühlt. Oft dauern Ermittlungen länger als erwartet, vor allem bei komplexen Fällen oder wenn Beweise fehlen. Ich kann Akteneinsicht beantragen, um den Stand des Verfahrens zu prüfen und gegebenenfalls bei der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme einholen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten und nächsten Schritte.
Grundsätzlich besteht eine Aussagepflicht, wenn man als Zeug*in geladen wird. Es gibt aber Ausnahmen – z. B. wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt sind oder sich durch die Aussage selbst belasten würden. Ich kläre Sie auf, ob und in welchem Umfang ein Aussageverweigerungsrecht besteht und welche Konsequenzen eine Aussage – oder deren Verweigerung – in Ihrem Fall hätte.
Nicht zwingend. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, eine direkte Konfrontation zu vermeiden – etwa getrennte Einvernahmen, Videovernehmung oder das Verlassen des Gerichtssaals während der Aussage des Beschuldigten. Ich beantrage entsprechende Schutzmaßnahmen für Sie, wenn dies notwendig ist. Ihr Sicherheitsgefühl und Ihre emotionale Stabilität stehen dabei im Vordergrund.
Strafverteidigung – FAQ
Bereits im Ermittlungsverfahren – also bevor überhaupt Anklage erhoben wird – können wichtige Weichen gestellt werden. Aussagen bei der Polizei, Beweismittel oder Verfahrensentscheidungen haben oft große Auswirkungen. Als Ihre Verteidigerin sichere ich Ihre Rechte und begleite Sie vom ersten Moment an – mit dem Ziel, die beste mögliche Lösung zu erreichen.
Sie haben das Recht, zu schweigen – und sollten davon auch Gebrauch machen, bevor Sie mit einer Anwältin gesprochen haben. Sie haben zudem das Recht auf Akteneinsicht, auf eine sachliche und faire Behandlung sowie auf eine Verteidigung, die Ihre Interessen wahrnimmt – unabhängig vom Vorwurf.
Ja. Strafverteidigung bedeutet nicht, Unrecht zu rechtfertigen – sondern Rechte zu schützen. Auch wer Fehler gemacht hat, hat Anspruch auf eine faire Behandlung, auf rechtliches Gehör und auf eine Perspektive.
Eine effektive Strafverteidigung kann z. B. zur Einstellung des Verfahrens führen, eine mildere Strafe bewirken oder Alternativen zur Haft ermöglichen. Vor allem kann sie dazu beitragen, dass Ihre Stimme im Verfahren gehört wird – und dass der Mensch hinter dem Vorwurf nicht verloren geht.
Ja – Sie sollten der Vorladung folgen. Aber: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, und sollten keine Aussage ohne rechtliche Beratung abgeben. Oft sind Aussagen im frühen Verfahrensstadium entscheidend für den weiteren Verlauf. Ich begleite Sie zur Einvernahme oder verfasse eine schriftliche Stellungnahme, die strategisch klug formuliert ist.
Die zu erwartende Strafe hängt von vielen Faktoren ab: Art des Delikts, Vorstrafen, Schadenshöhe, Geständnis oder Kooperation mit den Behörden. Ich analysiere Ihren Fall sorgfältig und bespreche mit Ihnen realistische Szenarien – inklusive möglicher mildernder Umstände und Verteidigungsstrategien.
Ja, auf jeden Fall. Auch scheinbar 'kleine' Verfahren können ernste Konsequenzen haben – z. B. Einträge im Strafregister, Probleme bei der Jobsuche, Führerscheinverlust oder Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht. Eine gute Verteidigung kann helfen, das Verfahren einzustellen oder die Folgen zu minimieren.
Suchtmitteldelikte – FAQ
Das hängt stark vom Einzelfall ab – insbesondere von der Substanz, der Menge, dem Alter der betroffenen Person und etwaigen Vorstrafen. Bei erstmaligem Besitz kleiner Mengen kann das Verfahren unter Umständen eingestellt oder diversionell erledigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei Suchterkrankungen – kann anstelle einer gerichtlichen Strafe eine Therapie absolviert werden (§ 35 SMG). Das Strafverfahren wird dadurch oft eingestellt oder unterbrochen. Ich unterstütze Sie dabei, diesen Weg zu prüfen und mit den Behörden abzustimmen.
Unbedingt. Gerade bei Erstverstößen geht es oft darum, langfristige Konsequenzen zu vermeiden (z. B. Eintrag im Strafregister). Eine frühzeitige Verteidigung kann helfen, aus einem Fehler keine dauerhafte Belastung werden zu lassen.
Ich unterstütze auch Angehörige dabei, den rechtlichen Weg zu verstehen und mitzugestalten. Gemeinsam suchen wir Lösungen, die nicht nur strafrechtlich, sondern auch menschlich und sozial tragfähig sind.
Der Begriff ist gesetzlich nicht klar definiert und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Entscheidend sind Art und Menge der Substanz, Ihre persönlichen Umstände sowie der Kontext der Auffindung. Ich prüfe Ihren Fall individuell und setze mich dafür ein, dass er als nicht-strafbarer oder geringfügiger Eigenbedarf behandelt wird – wenn möglich.
Nicht unbedingt. In bestimmten Fällen kann eine verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung führen. In anderen Situationen – etwa bei Verkehrsdelikten – kann es sogar strafverschärfend sein. Ich erkläre Ihnen, wie Ihr Zustand zur Tatzeit rechtlich bewertet wird und ob sich daraus Chancen oder Risiken für Ihre Verteidigung ergeben.
Strafmilderung ist möglich durch: Einsicht und Reue, Wiedergutmachung des Schadens, freiwillige Therapie, Kooperation mit Behörden oder ein Geständnis. Ich entwickle mit Ihnen eine Strategie, die Ihre persönliche Entwicklung sichtbar macht und beim Gericht entsprechend berücksichtigt wird.