Änderung der Formvorschriften für ein fremdhändiges Testament
Durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015, das am 1.1.2017 in Kraft trat, kam es zu Änderungen bei den Formvorschriften für ein fremdhändiges Testament. Unter einem fremdhändigen Testament ist jedes schriftliche Testament zu verstehen, das nicht vom Verfügenden handschriftlich verfasst wurde, also etwa ein Computerausdruck oder ein von einer anderen Person handschriftlich verfasstes Dokument. Nur bei Einhaltung folgender Formvorschriften sind ab dem 1.1.2017 errichtete fremdhändige Testamente auch gültig.